Friday, July 27, 2007

Dänemark: Was tun mit einem in Vielehe lebenden muslimischen Angestellten der Regierung?

Dänemark ist ein multikulturelles und weltoffenes Land. Wie in allen europäischen Staaten ist aber auch in Dänemark die Vielehe (Polygamie) verboten. Und dieses Gesetz gilt für alle Dänen - unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Nun hat man unlängst 200 Iraker ins Land geholt, die für die Regierung als Angestellte Übersetzungen anfertigen sollen. Einer von ihnen lebt in Vielehe. Der Mann hat zwei Frauen (32 und 34 Jahre alt) und drei Kinder. Den Irakern wurde bei ihrer Anwerbung in Dänemark politisches Asyl zugesagt. Nun hat man ein Problem, das sich kaum wird lösen können: Der polygame Iraker hat Dokumente, die seiner Familie politisches Asyl und ihm Arbeit bei der Regierung in Dänemark garantieren. Andererseits würde man mit seiner Anerkennung den Gleichheitsgrundsatz und dänische Gesetze mit Füßen treten. Man windet sich nun, will die erste Ehefrau offiziell anerkennen und empfiehlt dem Mann, die zweite Frau nun "nach islamischem Recht" anzuerkennen. Das aber wäre dann die Akzeptanz der Scharia in Dänemark - für Muslime jedenfalls... (Quelle: Berlingske Tidende 26. Juli 2007).
akte islam

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