Tuesday, October 26, 2010

"Ehrenmörder" klagt gegen Abschiebung

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt morgen den Fall eines wegen Mordes verurteilten Mannes, der gegen seine Ausweisung klagt. Der 1985 in Deutschland geborene Türke hat vor sechs Jahren den Lebensgefährten seiner Schwester umgebracht, seine Strafe aber inzwischen verbüßt.
Der Kläger war 18 Jahre alt, als er den Freund seiner älteren Schwester im Raum Stuttgart mit 40 Messerstichen tötete. Die junge Frau hatte sich zuvor einvernehmlich von ihrem Ehemann getrennt und war eine neue Beziehung eingegangen.
Der ältere Bruder des Klägers allerdings hatte seine Schwester damals teilweise unter Androhung von Gewalt bedrängt, zu ihrem Mann zurückzukehren, und möglicherweise auch seinen Bruder unter Druck gesetzt. Als dieser wegen Mordes verurteilt wurde, hatte der jugendpsychiatrische Gutachter nicht ausschließen können, dass er sich während der Tat in einem "Zustand der verminderten Schuldfähigkeit" befunden habe.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte den jungen Mann im April 2005 wegen Ehrenmordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Anfang 2006 entschied das Regierungspräsidium Stuttgart
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