Tuesday, October 02, 2012

Minderjähriger Sudanesin droht die Steinigung wegen unehelichem Kind

(Institut für Islamfragen) Die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" hat die Verurteilung einer minderjährigen Sudanesin zur Steinigung durch den sudanesischen Staat kritisiert. Dabei ist vor allem bemängelt worden, dass die Gerichtsverhandlung auf Arabisch verlaufen sei, obwohl die junge Frau kein Arabisch sprechen oder verstehen kann. Ein Dolmetscher war nicht anwesend. Den gegen sie erhobenen Vorwurf hat sie bestritten, später unter Folter jedoch ein Geständnis abgelegt.

Da die Verurteilte keine Personalien angeben und man sich mit ihr auf Arabisch nicht verständigen konnte, ist eine Altersangabe schwierig, so alarabiya.net. Vermutet wird, dass sie unter 18 Jahre alt ist. Im April 2012 befand sie sich zusammen mit ihrem 5 Monate alten Sohn noch in einem Gefängnis in Omdurman, in der Nähe der Hauptstadt Khartum.

Die Verurteilung der jungen Frau zur Steinigung beruht auf dem sudanesischen Strafgesetz § 146 aus dem Jahr 1991. Das Strafgesetz fordert die Todesstrafe durch Steinigung für Ehebruch, wenn der zu Verurteilende schon verheiratet ist. Wenn der- oder diejenige unverheiratet ist, wird er/sie zu 100 Peitschenhieben verurteilt.

Die gerichtliche Entscheidung über die Hinrichtung wurde aufgrund einer einzigen Gerichtsverhandlung getroffen. Der Mann, mit dem sie den Ehebruch begangen haben soll, hat den Vorwurf bestritten und wurde infolge dessen freigesprochen. [Nach dem klassischem Schariarecht ist es unmöglich, den beteiligten Mann zu belangen, solange nicht vier männliche Augenzeugen die Tat vor Gericht übereinstimmend bezeugen oder der Mann ein Geständnis ablegt. Das führt dazu, dass er dort, wo nach diesem Recht geurteilt wird, in praktisch allen Fällen bei Anzeige wegen Ehebruch straffrei ausgeht.]

Einige Rechtsanwälte, die sich mit der Verurteilten solidarisierten, haben mittlerweile Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen wird gehofft.

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