Friday, August 30, 2013

Bloggen im Islam: Keine freie Meinungsäußerung in Fragen der Religion, saudi-arabischer Blogger zu Sieben

Seinen wir froh, dass die Meinungsäußerung im Grundgesetz geschützt wird (Art. 5 GG) und hier, bezogen auf Meinungen gerade keine Bewertung nach richtig oder falsch vorgenommen wird. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG schützt vielmehr jede Art der Meinungsäußerungen mit wertendem, meinungsbildendem Inhalt (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 - Coaching-Newsletter Tz. 27 m. w. N.).
Die Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft. Nach der Rechtsprechung des EGMR hat die öffentliche Meinungsäußerung über die Presse mit „ihrer unverzichtbaren Rolle als ‚Wachhund' besondere Bedeutung". Ein gewisses Maß an Übertreibung oder sogar Provokation gehört zur journalistischen Freiheit. Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung sind eng auszulegen; ihre Notwendigkeit muss überzeugend nachgewiesen werden (vgl. Art 10 EMRK; hierzu: EGMR, NJW 2004, 2653; NJW 2007, 1799).
Ihre Grenze findet die frei Meinungsäußerung daher erst dort, wo sie die Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik überschreitet Eine solche Kritik kann unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nur angenommen werden, wenn sie im Wesentlichen auf sachfremde Diffamierung und persönliche Herabsetzung noch jenseits polemischer und überspitzter Angriffe abzielt (BVerfGE 82, 272 [283f.] = NJW 1991, 95; BVerfGE 93, 266 [294] = NJW 1995, 3303).
Meinungsäußerungen sind damit in Deutschland nicht so einfach zu unterbinden. Anders scheint es, einem Bericht des SPIEGELS folgend (http://www.spiegel.de/politik/ausland/raif-badawi-wurde-in-saudi-arabien-zu-600-peitschenhieben-verurteilt-a-914041.html) jedoch in Saudi-Arabien zu sein. Hier wurde der bekannte Blogger Raif Badawi nunmehr wegen zu liberaler Ansichten zum Verhältnis von Religion und Politik hart bestraft. Der Blogger muss 7 Jahre ins Gefängnis und erhält 600 Peitschenhiebe. Wer aus dem Ausland „bloggt", sollte daher vorsichtig sein.

anwalt.de

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