Wednesday, September 11, 2013

Burkini Urteil: Schwimmunterricht für Muslima zumutbar

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am Mittwoch geurteilt, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht zugemutet werden kann. Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt mit ihrer Klage. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) können Muslima um ihre religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden einen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, tragen. Auch ein koedukativer Schwimmunterricht könne damit besucht werden. Rund zwei Jahre zuvor hatte sich die damals elfjährige Muslima aus Frankfurt geweigert am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen und Mädchen teilzunehmen. Die Schülerin mit marokkanischer Abstammung lehnte trotz Burkini den Unterricht ab, da dies nicht mit ihrem Glauben vereinbar sei. Sie wolle keine Männer und Jungen mit nacktem Oberkörper sehen müssen. Daraufhin beantragten ihre Eltern eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht, wobei der Antrag sowohl vom Gymnasium als auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel abgelehnt wurde. Im Revisionsverfahren ging es jetzt darum, wann das Grundrecht auf Glaubensfreiheit eine Befreiung vom Schulunterricht begründen kann. An einer Freiburger Schule hatte die Lehrerin Renate Scherf ein ähnliches Problem. In einem Interview mit Spiegel Online berichtet sie über ihre Schwimmunterrichts-Erfahrung als Lehrerin. Nachdem viele muslimische Mädchen wegen einer angeblichen „Chlorallergie“ nicht am Schwimmunterricht teilnehmen konnten, schaffte Scherf kurzerhand Burkinis für Muslima an. „Klar, manche sehen es als einen Rückschritt, wenn wir verschleierten Schwimmunterricht erlauben. Ein Stück weit kann ich das verstehen – aber so etwas sagen meist Leute, die von der Praxis keine Ahnung haben“, sagt sie gegenüber dem Nachrichtenportal. Damit ließen sich Religionsfreiheit, Integration und Schulpflicht vereinbaren.
pro

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