Wednesday, September 24, 2014

Bundesarbeitsgericht: Kirchen dürfen Kopftuch verbieten

Kirchliche Einrichtungen dürfen moslemischen Mitarbeiterinnen grundsätzlich das Tragen eines Kopftuchs untersagen. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Zur Begründung hieß es, Beschäftigte von kirchlichen Häusern seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet. Das Kopftuch als Symbol der Zugehörigkeit zum Islam sei damit nicht vereinbar. Je nach konkreter Tätigkeit könne die Entscheidung aber auch anders ausfallen – etwa dann, wenn eine Beschäftigte während der Arbeit wenig Kontakt zu anderen Menschen habe. Das Urteil des Erfurter Gerichts (Aktenzeichen 5 AZR 611/12) war von kirchlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet mit großer Spannung erwartet worden. Denn immer wieder stellt sich die Frage, ob moslemische Mitarbeiter sich dort während der Arbeit offen zu ihrem Glauben bekennen dürfen. In solchen Fällen steht die grundgesetzliche geschützte Religionsfreiheit im Widerstreit zum Recht der Kirchen, ihre Angelegenheiten nach eigenem Selbstverständnis zu regeln. Im konkreten Fall hatten sich Arbeitsrichter mit der Klage einer 36-jährigen moslemischen Krankenschwester auseinanderzusetzen. Die türkischstämmige Frau war mehrere Jahre in den Evangelischen Augusta-Krankenhaus in Bochum beschäftigt, wo sie auch ihre Berufsausbildung absolviert hatte. Nach der Geburt ihrer Kinder und der Elternzeit wollte sie im Jahr 2010 wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Anders als in der Vergangenheit bestand sie aber nun darauf, nur noch mit Kopftuch zu arbeiten. „Es sollte die weiblichen Reize bedecken“, sagte die Frau in der Gerichtsverhandlung am Mittwoch. Das Krankenhaus allerdings wollte nicht hinnehmen, dass die Mitarbeiterin ein Kopftuch trägt. Es stellte die Frau von ihrer Tätigkeit frei und verwies auf die Kleiderordnung, die private Kleidungsstücke aus hygienischen Gründen untersagt. Außerdem hält die Klinik ein Kopftuch „als Zwangsmittel und Symbol islamischen Glaubens“ in einem christlichen Krankenhaus für fehl am Platz. Der Anwalt der Augusta-Klinik betonte am Mittwoch mit Blick auf die nicht-christlichen Beschäftigten: „Wir erwarten nicht, dass sie sich offen zum christlichen Glauben bekennen.“
 fr-online

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