Sunday, January 11, 2015

Geiselnahme im Düsseldorfer Rathaus ?

Am Freitag hat die Präsidentenkammer des Verwaltungsgerichts in einer Eilentscheidung dem dortigen Oberbürgermeister Thomas Geisel untersagt, in das Demonstrationsrecht einzugreifen. Geisels Aufruf zu einer Gegendemonstration muss von der Internet-Seite der Stadt verschwinden; auch andere Maßnahmen wie das mittlerweile beliebte Stromabknipsen muss er unterlassen. Amtsinhaber seien aus gutem Grund zu Neutralität verpflichtet; und dürfe deswegen auch nicht städtische Gebäude aus politischen Gründen verdunkeln. Der Vorstoß des Düsseldorfer Oberbürgermeisters wurde erstinstanzlich gestoppt. Doch der OB will das nicht akzeptieren. Ist es wirklich eine gute Idee, wenn die Regierenden sich das Recht anmassen, Demonstrationsrecht einfach zu unterlaufen? Geisel hatte Politik, Bürger und Geschäftsleute aufgerufen, eine geplante Dügida-Demonstration zu verhindern, wie in Köln und Berlin das Licht ausschalten und an einer Gegendemonstration teilzunehmen. Entsprechende Texte auf der Internetseite der Stadt müssten entfernt werden, entschied das Gericht am Freitagabend. Als Amtsträger sei der Oberbürgermeister zur Neutralität verpflichtet, stellen nun die Richter in der auf Antrag der Düsseldorfer Pegida-Bewegung (“Dügida”) ergangenen Eilentscheidung fest. Es bleibe ihm unbenommen, sich als Politiker oder Privatperson zu äußern. Doch der Oberbürgermeister will jetzt juristische Mittel nutzen und vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Geisel kündigte an, das Rathaus zum Zeichen des Protests gegen die “Dügida”-Demo auf jeden Fall zu verdunkeln. “Dabei bleibt es. Wie hell oder dunkel das Rathaus ist, ist wohl unsere Kanne Bier.” Als Amtsperson aber zur Neutralität verpflichtet sei und deswegen auch nicht städtische Gebäude aus politischen Gründen verdunkeln dürfe.
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