Thursday, May 07, 2015

Frankreichs Parlament billigt weitreichendes Überwachungsgesetz

von Soeren Kern
  • Kritiker sagen, die Rolle der Aufsicht sei illusorisch, und das Gesetz konzentriere praktisch die Mittel der Überwachung in den Händen weniger Personen.
  • "Ein Gesetz, das unsere Gesellschaft verändern wird, hätte vorher diskutiert werden müssen. Warum gab es keine öffentliche Anhörung? Warum wird kein Richter in den Kontrollprozess einbezogen?", so Laurence Parisot, die ehemalige Vorsitzende von Medef, Frankreichs größtem Unternehmerverband.
  • "Wir können kein Gesetz akzeptieren, das die Einrichtung von Systemen erlaubt, die nicht nur in Echtzeit Menschen, Autos oder Objekte orten, sondern auch persönliche Daten erfassen – und das alles gegründet auf dem, was die Initiatoren des Gesetzes vage als 'wichtige außenpolitische Interessen', 'wirtschaftliche, industrielle und wissenschaftliche' Interessen Frankreichs, 'die Prävention kollektiver Gewalt' oder 'die Prävention von Verbrechen und organisierter Kriminalität' bezeichnen", sagt Pierre-Olivier Sur, Vorsitzender des Pariser Anwaltsvereins.
Das französische Parlament hat ein bahnbrechendes Gesetz zur geheimdienstlichen Datensammlung gebilligt, das dem Staat weitreichende Befugnisse zur Bespitzelung der Bürger einräumt.
Das neue Gesetz – das nach den Pariser Charlie Hebdo-Anschlägen im Januar in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet wurde – ziele auf die Verhinderung von islamischem Terrorismus, sagt die Regierung.
Datenschützer hingegen kritisieren, das Gesetz, das manche "den französischen Patriot Act" nennen, sei so vage, dringe so sehr in die Privatsphäre ein und zentralisiere die Befugnis zur Überwachung so sehr, dass es eine nicht hinnehmbare Bedrohung für die Bürgerrechte in Frankreich darstelle.
Doch die Mehrheit, mit der das Gesetz zur Datensammlung am 5. Mai in der Nationalversammlung angenommen wurde, war groß: 438 Ja-Stimmen gegenüber 86 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen.
Der Gesetzentwurf genoss die breite Unterstützung von Frankreichs beiden wichtigsten Parteien, der regierenden Sozialisten von Präsident François Hollande und der oppositionellen Mitte-Rechts-Partei UMP des früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy.
Als nächstes wird das Gesetz dem Senat vorgelegt, dessen Zustimmung als sicher gilt; schon Anfang Juni könnte es dann in Kraft treten.
Das hundertseitige Gesetz (hier ein PDF) – das eine Richtlinie ablöst, die von 1991 stammt, als Internet und Mobiltelefone noch nicht allgegenwärtig waren – legt den gesetzlichen Rahmen fest, innerhalb dessen Frankreichs sechs verschiedene Geheimdienste Informationen sammeln dürfen.
Es räumt den französischen Behörden das Recht ein, die digitale Kommunikation von jedem zu verfolgen, der mit einer Ermittlung wegen Terrorismus in Verbindung gebracht wird, und erlaubt Überwachung in Fällen, wo sie für notwendig erachtet wird, um "die nationale Unabhängigkeit, die territoriale Integrität und die nationale Verteidigung" zu schützen.
Umstritten ist das Gesetz vor allem, weil es über die Prävention von Terrorismus hinausgeht und teilweise in schwammige Begriffe gefasst ist, von denen Kritiker sagen, dass sie Verwirrung stifteten und zukünftigem Missbrauch Tür und Tor öffneten. So erlaubt das Gesetz Überwachung beispielsweise in Fällen, wo sie "wichtigen außenpolitischen Interessen" diene, "industrielle und wissenschaftliche Interessen" fördere und/oder zum Zweck der Abwehr von "Angriffen auf die republikanische Ordnung der [Regierungs-] Institutionen".
Das Gesetz erlaubt den französischen Geheimdiensten zudem die Installation von sogenannten "Black Boxes" (boîtes noires), die an Server angeschlossen werden und das großflächige Sammeln von Metadaten ermöglichen. Ferner sollen die Spione der Regierung Kameras und Mikrofone in Privatwohnungen anbringen dürfen und "Keylogger"-Software installieren, mit denen sich jede auf dem Zielcomputer vorgenommene Tastatureingabe in Echtzeit verfolgen lässt.
Für diese Überwachung bedarf es nicht der vorherigen Genehmigung eines Richters. Internet- und Telefonanbieter werden verpflichtet, ihre Daten der Regierung auf Verlangen auszuhändigen. Die Behörden dürfen diese für ein Jahr speichern, Metadaten für fünf Jahre.
Durch das Gesetz wird eine Nationale Kommission zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Techniken (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement, CNCTR) geschaffen, ein aus neun Personen bestehendes Komitee unter Vorsitz des Ministerpräsidenten, welches – so die Regierung – die Überwachungsoperationen beaufsichtigen wird.
Doch Datenschützer halten dem entgegen, das CNCTR sei bedeutungslos, da es nicht mit echten Befugnissen ausgestattet sei. Der Auftrag dieser Kommission erschöpft sich darin, dem Ministerpräsidenten nicht bindende Ratschläge zu geben, überstimmen kann es ihn nicht.
Zwar kann das CNCTR sich im Zweifelsfall an Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, den Staatsrat (Conseil d'État), wenden, und dieser kann dann das Ende einer Überwachungsmaßnahme anordnen. Doch Kritiker sagen, die Rolle der Aufsicht sei illusorisch, und das Gesetz konzentriere praktisch die Mittel der Überwachung in den Händen weniger Personen.
Ministerpräsident Manuel Valls verteidigte es am 13. April in einer Rede vor dem Parlament – es sei "strikt darauf konzentriert, ernste Bedrohungen abzuwenden". Er fügte hinzu: "Kritik, die suggeriert, es werde ein französischer Patriot Act oder ein Polizeistaat geschaffen, ist eine Lüge und unverantwortlich, angesichts der Bedrohungslage, der wir ausgesetzt sind."
Eine am 13. April veröffentlichte Meinungsumfrage kam zu dem Ergebnis, dass fast zwei Drittel (63 Prozent) der französischen Bürger die Beschränkung von bürgerlichen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus befürworten. Nur 33 Prozent gaben an, dass sie eine Einschränkung ihrer Freiheiten ablehnen; deutlich höher ist dieser Wert allerdings unter den Jüngeren.
Erbitterter Widerstand gegen das Gesetz, das manche den "französischen Big Brother" nennen, kommt indessen von Unternehmern, Journalisten, Parteien der radikalen Linken, Bürgerrechtsgruppen, Anwälten und Internetaktivisten.
Demonstranten in Frankreich protestierten am 4. Mai gegen das Überwachungsgesetz, das am folgenden Tag verabschiedet wurde. (Foto: Amnesty International Frankreich)
Laurence Parisot, die ehemalige Vorsitzende von Medef, Frankreichs größtem Unternehmerverband, nennt es einen "Freiheitstöter" (liberticide). In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin L'Obs vom 17. April bezeichnete sie es als "drakonisch und gefährlich". Weiterhin sagte sie:
"Ich bin empört über dieses Gesetz. Ein Land wie unseres kann nicht sein eigenes Fundament in Frage stellen: die individuelle Freiheit und den Schutz des Individuums. Es ist mir unmöglich, diese Prinzipien aufzugeben. Doch genau das tut die Gesetzesvorlage über die Nachrichtendienste. Sie wird unsere Gesellschaft verändern. Es ist nicht das erste Mal, dass ich ein repressives Gesetz bekämpfe. Die Franzosen können nicht in einer Überwachungsgesellschaft leben."
"Es ist empörend, dass keine Debatte stattgefunden hat. Ein Gesetz, das unsere Gesellschaft verändern wird, hätte vorher diskutiert werden müssen. Warum gab es keine öffentliche Anhörung? Warum wird kein Richter in den Kontrollprozess einbezogen? Die Geschwindigkeit, mit der die Regierung dieses Gesetz verabschieden will, in einem beschleunigten Verfahren, ist ein schwerer Fehler."
"Man sollte übrigens auf das Schweigen der Intellektuellen hinweisen. Wo sind sie? Was tun sie? Warum melden sie sich nicht zu Wort? Man hört sie nicht, und doch brauchen wir sie. Ironischerweise war gestern [16. April] der Todestag von Alexis de Tocqueville. Ist das ein Zeichen?"
Der Vorsitzende des Pariser Anwaltsvereins, Pierre-Olivier Sur, geißelte das Gesetz in einem am 3. Mai im Le Figaro erschienenen Interview als "Staatslüge", von der eine "ernste Bedrohung unserer bürgerlichen Freiheiten" ausgehe. Während Präsident Hollande im Fernsehen behaupte, es sei "höchst wichtig im Kampf gegen den Terrorismus", werde das Gesetz in Wirklichkeit "auch auf vielen anderen Gebieten angewandt", schrieb er.
In einem Essay, der am 4. Mai in der Tageszeitung Le Monde erschien, führte Sur seine Kritik aus:
"Entgegen allen anderslautenden Beweisen behaupten die Unterstützer des diskutierten Gesetzes, es diene lediglich dem Kampf gegen den Terrorismus. Sie spielen mit unseren Ängsten und erwarten, dass wir vor den nicht hinnehmbaren allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes die Augen verschließen."
"Wir können kein Gesetz akzeptieren, das die Einrichtung von Systemen erlaubt, die nicht nur in Echtzeit Menschen, Autos oder Objekte orten, sondern auch persönliche Daten erfassen – und das alles gegründet auf dem, was die Initiatoren des Gesetzes vage als 'wichtige außenpolitische Interessen', 'wirtschaftliche, industrielle und wissenschaftliche' Interessen Frankreichs, 'die Prävention kollektiver Gewalt' oder 'die Prävention von Verbrechen und organisierter Kriminalität' bezeichnen."
"All diese Dinge müssen vor einen Richter gebracht werden, der dann nicht nur eine bloße Meinung abgibt, sondern auf der Basis der vorgelegten Beweismittel und der jeweiligen Umstände eine formelle Genehmigung oder Ablehnung erteilt. Dies garantiert Artikel 66 der Verfassung, den der neue Gesetzestext zu übersehen haben scheint."
So sieht es auch das Syndicat de la Magistrature, die zweitgrößte Richtergewerkschaft Frankreichs. Das neue Gesetz widerrufe im Grunde einen seit 200 Jahren währenden Schutz von Bürgerrechten in Frankreich, heißt es in einer von ihr veröffentlichten 23-seitigen Analyse:
"Im Kern dieser Debatte geht es darum, Individuen vor dem Missbrauch staatlicher Macht zu schützen, wie es die Urheber der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 im Sinn hatten. In dem neuen Gesetz über die nachrichtendienstliche Datensammlung geht es vor allem darum, die Arbeit der Geheimdienste zu schützen; die Freiheit der Bürger zu schützen, ist demgegenüber ein untergeordnetes Anliegen. Die Umkehr fundamentaler Prinzipien ist schockierend."
Wohl um die öffentlich geäußerten Sorgen zu beschwichtigen, hat Präsident Hollande nun zugesichert, das Gesetz vor seinem Inkrafttreten dem Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) vorzulegen, Frankreichs höchster Autorität in Verfassungsfragen. Sollte dieser urteilen, dass Teile des Gesetzes im Widerspruch zur Verfassung stehen, kann er Änderungen verlangen, um es verfassungskonform zu machen.
 gatestoneinstitute

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