Wednesday, September 02, 2015

Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise plant die Union eine Grundgesetzänderung.

Nach “Bild”-Informationen sollen Länder, aus denen Asylanträge zu 99 Prozent abgelehnt werden, künftig automatisch als sichere Herkunftsstaaten gelten, damit sofortige Abschiebungen erleichtert werde. Um diesen Automatismus verfassungskonform einführen zu können, muss der Grundgesetz-Artikel 16a geändert werden, in dem lediglich eine individuelle Festsetzung sicherer Herkunftsländer vorgesehen ist. Außerdem sollen per Verfassungsänderungen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu verteilt werden, um dem Bund die Möglichkeit zur Beschleunigung von Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden zu geben.
 pfalz-express

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