Tuesday, September 29, 2015

Bei „Flüchtlingshetze” Umgangsrecht in Gefahr

Wer „fremdenfeindliche“ Aussagen auf Facebook tätigt oder gegen „Flüchtlingsheime“ demonstriert, könnte demnächst sein Umgangsrecht mit seinem Kind verlieren, auch wenn keine Straftat vorliegt, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Eine Personalie des Anwaltvereins weist ins linksextreme und zugleich linksrassistische Milieu. Heiko Maas Kampf gegen missliebige Meinungen wird auf immer breiterer Front ausgefochten.
Wie das Magazin „Deutsche Anwaltsauskunft“ berichtet, kann ein „fremdenfeindliches“ Posting auf Facebook oder die Teilnahme an einer Demonstration gegen ein „Flüchtlingsheim“ zum Verlust des Umgangsrechts mit seinem eigenen Kind führen.
Im betreffenden Artikel heißt es, dass die „Diskussion um Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen einige angenehme, aber auch schockierende Seiten der Deutschen zutage gefördert habe: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich ‘besorgt’ bis offen fremdenfeindlich oder demonstrieren gar gegen Flüchtlingsheime“. Völlig undifferenziert heißt es dort weiter, dass es diesen „Menschen nicht nur Facebook- und echte Freundschaften, sondern auch ihren Job kosten“ kann. Damit jedoch nicht genug.
Auch das Umgangs- und Sorgerecht könne gefährdet sein. Und das „dürfte vor allem Mütter und Väter interessieren, die ihr Kind gemeinsam mit einem fremdenfeindlich agierenden Ex-Partner erziehen“, so das Magazin, da das Kind durch den „fremdenfeindlichen“ Elternteil in „falsche Kreise“ gerät beziehungsweise die „falschen Werte“ vermittelt würden.
Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache. Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten.
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