Saturday, October 31, 2015

Ein Schulmeister aus Deutschland mobbt einen Schweizer Lehrer: Islamkritischem Religionslehrer zu Unrecht gekündigt

Die katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern hat einem islamkritischen Religionslehrer zu Unrecht die Stelle gekündigt. Das Kantonsgericht hat eine verwaltungsrechtliche Klage des 62-jährigen Theologen gutgeheissen.[...]

Was über den «Schüler», der wegen der sachgerechten Darstellung des Islam denunzierte, nicht in diesem Bericht steht, kann man in der Basler Zeitung lesen (leider nur für Abonnenten): Der Schüler ist ein Moslem, dem es nicht passte, dass der Islam nicht so dargestellt wird, wie es die neuen Herrenmenschen wünschen.

Am Anfang steht ein Brief. Er trägt die Überschrift: «Dipensation vom Religionsunterricht», datiert vom 2. April 2014, und ist adressiert an den Schulleiter der Oberstufe Utenberg in Luzern. In dem Schreiben erhebt ein 15-jähriger Secondo - ein Muslim, dessen Eltern aus Albanien in die Schweiz eingewandert sind - eine Reihe von Vorwürfen gegen den Luzerner Religions-lehrer Thomas Bannwart. «Schon als wir die Themen über das Judentum und Christentum durchnahmen, erwähnte Herr Bannwart immer wieder den Islam, aber immer wieder verband er es mit dem Bösen und dem Schlechten», ist den Zeilen zu entnehmen.
Der 63-jährige studierte Theologe, den die Anschuldigungen betreffen, ist in der Hauptstadt der Innerschweiz eine anerkannte Fachperson, ein Lehrer von altem Schrot und Korn, der aufgrund seiner vierzigjährigen Unterrichts-tätigkeit auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen kann.
Seit 1997 führt Bannwart junge Katholiken und reformiert der Luzerner Oberstufe an die drei Weltreligionen Christentum, Judentum und Islam heran und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Für Andersgläubige wie Muslime ist der Unterricht freiwillig.
Kaum sind diese Anhänger des Gewaltkults eingewandert, werden sie unverschämt und denunzieren Schweizer "Ungläubige". Denn das ist der katholische Lehrer für die Korangläubige, die die Kritikverbote des Koran in Schweizer Schulen durchsetzen wollen.  Der Fall ist nur ein Pilotversuch. 
Im Kollegium und bei der Schülerschaft steht Bannwart hoch im Kurs. Das belegt eine Flut von Schülerbriefen und Rückmeldungen von Lehrern. «Ich erlebe den Religionsunterricht bei Thomas Bannwart als ausgeglichen und sehr differenziert sowie methodisch und didaktisch auf hohem Niveau. Zudem begegnet er meinen Schülerinnen und Schülern stets mit sehr grosser Wertschätzung, unabhängig von deren religiöser Zugehörigkeit, äussert sich ... ein Klassenlehrer der Schule Mariahilf in einer Stellungnahme an die katholische Kirchgemeinde Luzern. Das Feedback von Klassenleiterin A. R. fällt ebenfalls äusserst positiv aus. «In meiner multikulturellen Klasse müssen lediglich sechs Schülerinnen und Schüler den Unterricht besuchen, alle anderen gingen freiwillig und dazu noch sehr gern.»
Alle anderen ausser den sechs christlichen Schülern sind Moslems oder was? Ein erdrückendes Übergewicht über die Schweizer Schüler muss das sein. Warum muss der Religionslehrer soviel fachliche und menschliche Qualität bescheinigt bekommen, damit die Aussage eines moslemischen Pubertanden entkräftet wird? Die Frechheit wäre ja die gleiche, wenn der Lehrer nicht ganz so offensichtlich beliebt wäre, sondern sagen wir nur durchschnittlich. Steht die Beliebtheit des Lehrers eigentlich zur Diskussion - oder geht es nicht vielmehr darum, das Vorgehen des Denunzianten zu bewerten, der keine kritische und sachkundige Darstellung des Islam wünscht? Das ist die Frage, und nicht, wie beliebt der Lehrer ist.
Doch auch die allerbesten Referenzen bewahren Thomas Bannwart, der drei Jahre vor seiner Pensionierung steht, nicht vor einem der bittersten und härtesten Momente seines Lebens.
Nun, ganz überrascht dürfte der Religionslehrer nicht sein, der die Religion Islam doch kennen muss, die so vielen Millionen Menschen bittere und harte Leben beschert und deren Früchtchen sich auch in der Schweiz tummeln und Sonderrechte haben wollen. Auch die laufenden Beschwerden von Moslems aller Welt gegenecht müsste ihm bekannt sein.
Rauswurf ohne Beweise
Als Rektor Jürgen Rotner - der Deutsche leitet im Auftrag der katholischen Kirchgemeinde den Religionsunterricht an den Luzerner Volksschulen - von der Beschwerde des jugendlichen Mulims erfährt, setzt er den altgedienten Pädagogen auf die Anklagebank.
Auch der deutsche Denunziantentyp ist keine Überraschung. Er florierte schon in der Vergangenheit. Dass hier ein Deutscher in der Schweiz Marke Stegner oder Steinbrück sich zum Religionswächter im Dienste des moslemischen Denunziantenbürschchens gegen den Schweizer Religionslehrer aufspielt, überrascht keinen, der den deutschen Blockwarttypus kennt.
Wie aus zahlreichen E-mails und Dokumenten hervorgeht, die der BaZ vorliegen, nimmt Rotner den Wahrheitsgehalt des Schülerbriefs von Beginn weg für bare Münze. Zweifel am Wahrheitsgehalt hat er keine.
Deutsche Blockwarte haben nie Zweifel am Wahrheitsgehalt der Denunziationen, der deutsche Schulleiter weiss, dass Moslems nie lügen. Und dass der Islam eine Religion des Friedens ist. Wer hat diesen Rotner bloss angestellt? Die Selektionskriterien wären interessant zu erfahren.
Dass Bannwart - wie im Brief beschrieben - der Schulklasse freudig berichtet haben soll, dass «die herrlichen Kreuzritter mit ihren Pferden auf einem Hügel waren und sich die Morgensonne in ihrer Rüstung spiegelte, und sie dann zum Glück die Muslime niedermetztelten und die Wiener befreiten»: Für Rotner eine Tatsache. Im März 2015 stellt er den Beschuldigten, der die Darstellungen des Schülers vehement bestreitet, mit einer fristlosen Kündigung auf die Strasse.
Deutsche Sitten in der Schweiz?
Unlängst hat das Luzerner Kantonsgericht den Rauswurf Bannwarts als unrechtmässig zurückgewiesen.
Der Richterspruch kann die Geschehnisse allerdings nicht mehr rückgängig machen. Für den Berufsstand ist der Fall ein erschreckendes Beispiel, wie rasch in der heutigen Zeit ein Ausbildner an den Pranger gestellt und in seiner Existenz zerstört werden kann - ungeachtet seiner bisherigen Verdienste und Qualifikationen. «Irgendjemand ist unzufrieden und glaubt, als Steuerzahler Macht ausüben zu können - und das ganze Verfahren kommt in Gang. Dies ist einer der Gründe, weshalb Lehrpersonenen bei uns im Verband vermehrt juristische Beratung in Anspruch nehmen""», sagt Kaspar Bättig vom Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband.
Nun, hier ist nicht «irgendjemand» unzufrieden, sondern ein jugendlicher Angehöriger jener Religionsgruppe, die chronisch beleidigt ist über demokratische Rechtsregeln, und deren Religionsgesetz die Verfolgung und Ermordung Andersdenkender vorschreibt. Die Angehörigen einer Religion, die weder Religionsfreiheit noch Meinungsfreiheit kennt, sind jederzeit zur Denunziation zu mobilisieren; diese Religion hetzt fundamental gegen Andersdenkende. Warum müssen die Lehrer im Kanton Luzern juristische Beratung in Anspruch nehmen? Könnte es die multikulturelle Bereicherung sein, die den Lehrern das Leben schwer macht? Wenn zur islamischen Verfolgung Andersdenkender noch die islamservile Denunziantenfeigheit des Schulleiters hinzukommt, hat das Folgen:
Von den Schulklassen, die Bannwart zum Zeitpunkt der Entlassung am 29. März 2015 betreut, darf er sich nicht mehr persönlich verabschieden. Stattdessen erhalten die Eltern gleichentags die Mitteilung, dass der Religionslehrer per sofort freigestellt worden sei. «Es gab längere Auseinandersetzungen über Vorkommnisse, welche die Vertrauensgrundlage untergraben haben», so die Begründung. Ein Satz, der schlimmere Vorkommnisse suggeriert. «Durch diese Formulierung wurde mein Ruf massiv geschädigt. Ich wurde in die Ecke eines Sexualstraftäters gestellt», empört sich Bannwart.
Wer denunziert, muss nicht Rechenschaft ablegen. Rufmörder handeln meistens aus dem Hinterhalt, wie die anonymen Denunzianten der Islamkritik.
Personen, die sich für den Gebrandmarkten einsetzten, intervenieren bei Rektor Rotner. «Ihr Brief wirkt sehr desavouierend», protestiert die Mutter zweier Schülerinnen. Und fährt fort: «Ihre Vorgehensweise erinnert an andere Vorkommnisse in der katholische Kirche und nützt genau dieser am wenigsten. Er verursacht Kopfschütteln, Unverständnis und die Gefahr, dass sich wieder weitere Kirchgänger von der Kirche entfernen.»
Das Vorgehen von diesem Rotner erinnert nicht nur an andere «Vorkommnisse in der katholischen Kirche», sondern auch an Vorkommnisse in einem deutschen Staat der unseligen Art, in dem Schüler die Existenz von Lehrern ruinieren konnten, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Zudem erinnert sie an eine Religion, die die Wachhunde der Religionspolizei mobilisiert. Warum wird der dubiose Zeitgenossen nicht entlassen wegen Amtsanmassung? Zurück ins multikulturelle Paradies Deutschland, wo er hingehört.
Kritik vom Lehrerverband
Die Einwände prallen an den sakralen Gemäuern ab. Urban Schwegler, Medienbeauftragter der katholischen Kirche der Stadt Luzern, weist jegliches Fehlverhalten zurück.
Seine Stellungnahme ist allerdings widersprüchlich. Thomas Bannwart habe sich «kein strafrechtlich relevantes Verhalten zuschulden kommen lassen», erklärt Schwegler zunächst. Dann schreibt er: «Jeder dahingehende Verdacht wurde umgehend dementiert.» Damit räumt die städtische Kirchgemeinde selber ein, dass durch das Informationsschreiben des Rektors der Eindruck strafbarer Handlungen entstanden ist.
Beat Zemp, Präsident des Dachverbandes der schweizerischen Lehrinnen und Lehrer, hat für dieses Vorgehen kein Verständnis. «Mit solch heiklen Formulierungen wird eine Lehrkraft natürlich ans Messer geliefert», hält der Baselbieter fest.
Das ist im Moslemdenunziantenmilieu naheliegend. Die Denunzierten werden nicht nur den Duckmäusern ans Messer geliefert, wie in diesem Fall dem deutschen Schulmeister, eine Entlassung dieser Art ist auch für die Messer- und Axtmörder eine Einladung, die aus dem Moslemmilieu kommen und Islamkritiker im Visier haben. Falsch Gucken genügt schon bei den «Jugendlichen» aus dem gewaltgenerierenden Religionsmilieu.
Die Unterstützung durch den obersten Verbandsvertreter nützt Bannwart freilich wenig. Seit dem Jobverlust fristet er ein Dasein als Arbeitsloser.
Seine Arbeitswohnung in Luzern konnte er sich nicht mehr leisten. Nun lebt er im engen Ferienhäuschen am Seeligberg, das er von seinem Onkel geerbt hat. Anderswo eine Anstellung zu finden, sei mit 63 Jahren so gut wie aussichtslos.
Existenzvernichtung eines Lehrers dank dem unüberprüften Brief eines Schülers, der wie ein Religionswächter reagiert. Und der deutsche Rufmörder bezieht seine satten Einkünfte weiter. Und der pubertierende Bursche «belastet» den Lehrer weiter.
Fürsorgepflicht verletzt
Dass Schulleitungen Meldungen aus der Schülerschaft auf den Grund gehen müssen, steht ausser Frage. Gemäss Zemp wurden seitens des Dachverbandes Broschüren ausgearbeitet, wie in einem Konfliktfall zu verfahren ist. Kennt Rektor Rotner, der nicht mit der BaZ sprechen will, die darin beschriebenen Abläufe? Zweifel sind angebracht.
Der Fall ist klar, ein Duckmäuser vor dem Islam braucht sich nicht an Regeln zu halten, die in der Demokratie noch gelten. Mit dieser finsteren Macht im Rücken hat er einen andere Hintergrund als die Schweizer Demokratie.
Recherchen ergeben: Mit dem Schüler, der das folgenschwere Dispensationsgesuch verfasst, hat Rotner nie ein Wort gesprochen. «Ich wurde vom Unterricht befreit. Zum Inhalt meines Briefs hat niemand Nachfragen gestellt», bestätigt der Schüler der BaZ. Für Zemp ein klarer Verstoss: «Das entspricht eindeutig nicht der gängigen Praxis.» Das Luzerner Kantonsgericht sieht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzt. Die Beklagte hätte die Vorwürfe «vertiefter überprüfen und entsprechende Abklärungen tätigen müssen», heisst es in der Urteilsbegründung.
Der Schüler will es dann nicht gewesen sein:
«Hätte ich gewusst, welche Kettenreaktion dadurch ausgelöst wird, wäre ich anders vorgegangen.»
Wie denn wäre er denn «vorgegangen» gegen den Lehrer, der den Islam nicht nach Weisung der Moslems darstellt?
Dragan lastet seinem ehemaligen Religionslehrer zwar weiterhin an, den Islam herabgesetzt zu haben.
Die Beschuldigung wird nicht zurückgenommen, schliesslich handelt es sich um ein todeswürdiges Vergehen nach Koran, an diesem Glauben Kritik zu üben. Der Schüler lastet das weiterhihn dem Lehrer an! Der Lehrer wird nicht etwa entlastet, die Anklage aus dem Moslemmilieu bleibt bestehen, und niemand gibt dem Burschen den Tarif durch, dass Religionskritik in Demokratien erlaubt ist. Die Motivation bleibt bestehen. Und die Unverfronrenheit, den Ungläubigen (auch den Christen) vorzuschreiben, wie sie den Islam zu respektieren haben, egal was in seinem Namen und aufgrund seiner Lehren geschieht, steht gar nicht zu Diskussion. Da könnten auch Neonazis fordern, dass nur positiv über den NS gesprochen wird.
Er räumt aber auch ein: «andere Klassenmitglieder waren nicht meiner Meinung.»
Er ist so clever, das zu wissen. In einer Klasse, in der die Lehrer unter Beobachtung von Schülern mit islamischen Religionswächtermentalität stehen, ist kein Lehrer mehr seiner Existenz sicher, wenn auch die christliche Duckmäusergemeinde auf eine solche moslemische Beschwerde reagiert wie der Wächterrat.
Hätte Rotner nicht einseitig reagiert und sich mit Dragan auseinandergesetzt...
Wie setzt sich denn ein Duckmäuser vor dem Islam mit einem Moslems, der sich über kritische Äusserungen zum Islam beschwert, auseinander? Da kann man sich auch gleich mit Dschihadisten auseinandersetzen und ihren erklären, was Demokratie heisst. Warum fragt die BaZ nicht, wie der Schüler denn «vorgegangen» wäre, wenn er es «gewusst hätte»? Es steht ja im Koran, wie man vorgehen muss gegen die Ungläubigen.
...hätte er erfahren, in welche belastender Lebenssituation er sich befand.
Noch ein Traumatisierter? Wenn ein Islamkritiker von linken Denunzianten angezeigt wird in der Schweiz, interessiert sich kein linkes Schwein dafür, in welche belastende Situation das den Angeklagten bringt, kein Online-Reporter würde einen Finger krumm machen für einen Angezeigten.
«In dieser Zeit war mein Bruder gestorben. Die Trauer hat mich näher an den Glauben herangeführt.»
Seit wann ist die Trauer Grund zum Terror?  Das Ansinnen, den Islam nur positiv darzustellen, ist reiner Meinungsterror.
Hier spätestens müsste die BaZ dringend fragen, was für ein Glaube das denn ist, der seine Anhänger zur Beanstandung von Kritik motiviert. Ist dieser Glaube tabu? Die Animation zum Ausschalten von Krittk wird nicht von fern gestreift. Das Ganze wird hier auf den Verlust des Bruders zurückgeführt; nicht etwa auf den Islam.
In seiner Familie gebe es jedoch keine strenggläubigen Muslime (...)
Die BaZ glaubt ihm das aufs Wort, ohne es zu überprüfen, nicht wahr. Was gibt es denn in seinem Milieu?
Gegen seinen ehemaligen Schüler hegt Bannwart keinen Groll, wohl aber gegen die Vorverurteilung durch das Rektorat. allein aus stilistischen Gründen halte er es für erwiesen, dass einige Textstellen von einem Geistlichen verfasst worden seien.
Wären hier nicht einige Textstellen aus dem Koran zu zitieren angezeigt, die den Geistlichen Ghostwriter des Knaben inspiriert haben? 
Dragan erwähnt im Dispensationsgesuch, einen Imam und einen Haxhi nach deren Meinung gefragt zu haben. Zur BaZ sagte er: «den Brief habe ich aber alleine geschrieben.»
Ob ihm letzteres ein Anwalt geraten hat, damit die Schule und die Gemeinde nicht in Verdacht gerät, nach den Anweisungen des Haxhis zu handeln? Dieser Dragan war wohl so traurig, als hätte der Lehrer seinen Bruder umgebracht. Man sollte doch gleich den Rat der Religionen oder die Al Azhar befragen oder einen Fatwenrat, welche Lehrer noch unterrichten dürfen in der Schweiz. Schon bei der Einstellung den Haxhi fragen. Wer ist das? Einer von den Handabhacker-Experten im Hintergrund als Schulaufsicht? Schon der letzte Präsident des Rats der Religionen, der verstorbene Mustermoslem Maizar, liess wissen, die Religion werde sich nun vermehrt in die Gesellschaft einmischen. Vielleicht ist Dragan auch so traurig über den Hinschied Maizars, der die Scharia für die Schweiz ankündigte (wenn die Zeit reif sei!), dass er so besonders gläubig reagieren musste.
Islamkritisch, nicht islamophob
Was die von Dragan angeführten Kritikpunkte betrifft, steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Beschuldigten. Würde Bannwart in den vielen Jahren seines Unterrichts tatsächlich ein ausschliesslich negatives und abwertendes Bild des Islam vermitteln, wäre dies sicher seitens Lehrerschaft und Elternschaft thematisiert worden. «Das ist aber gerade nicht der Fall, so die Luzerner Richter.
Ein negatives Islambild an Schweizer Schulen, Gott bewahre! Da seien die Luzerner Richter vor! Ja, da hätten die multikulturellen Eltern und auch die christlichen Richter schnell eingegriffen! Denn Islam ist Frieden. Den wollte er schon oft nach Europa bringen, aber das wurde von den Ungläubigen mehrmals verhindert, von Tours und Poitiers 732 bis Wien 1683. Und was wäre denn falsch, wenn die Aussage Dragans gestimmt hätte und sein Religionslehrer den Sieg über die Türken als Glück für das Abendland dargestellt hätte? Sollte er die Niederlage der Türken vor Wien bedauern?
Vielleicht ein Schultrauertag zu Ehren des "Profeten"? Es geht gar nicht darum, ob die Aussage des Schülers stimmt, sondern ob sie  als Aussage des Lehrers berechtigt gewesen ist. War sie das nicht? 
Der Denunzierte und Diskriminierte muss jede konsequente Kritik am Unterwerfungsglauben relativieren, die Religionen verlangen Respekt! Der Islam fordert ihn mit Religionsterror ein.  Der Religionslehrer ist ja  kein Ungläubiger. Nie käme es ihm in den Sinn..., wie er betont. Sein Bekenntnis klingt glaubhaft. Es ist kein Widerruf, aber eine Rechtsfertigung. Drum waren die kantonalen Richter auch grosszügig, hier spricht kein Gott bewahre "Islamophober", den auch weltliche Gerichte gern verurteilen,  hier spricht einer, der die Religion kritisch reflektiert, sein Unterricht ist wissenschaftlich  belegte Religionskunde, nicht Werbung und Propaganda. (Religionskunde statt Bekenntnisunterricht wäre ja nur wünschenswert,  wird hier aber nicht thematisiert. Das Problem wird personalisiert).
«Wenn ich einen Aspekt kritisch beleuchte, dann um die Welt zu erklären, wie sie nun einmal ist.»
Wie die Welt nun einmal ist, soll heissen: wie der Islam nun einmal ist? Allein den Koran zu beleuchten, würde schon genügend Aspekte der real existierenden Religion vor Augen führen. Es ist ein einziger Eiertanz auf dem Glatteis der political correctness, wenn man an öffentlich exponierter Stelle wie dieser Lehrer in einer multikulturellen Klasse den Islam beleuchten will, ohne den Gläubigen zu schmeicheln. Der Fall zeigt auch, wie weit die obligatorische Islamophilie schon geht, die an Schweizer Schulen bereits Standard zu sein scheint. Ein falscher Satz, und das Damoklesschwert der Zensur saust nieder. Ein Duckmäuser wie Rotner genügt, den Mechanismus auszulösen.
Der Lehrer muss öffentlich erklären, dass er den Islam um Gottes willen nicht negativ dargestellt habe, sonst kämen die Eltern ihm aufs Dach?
Drum wird ihm noch mal gnädig verziehen vom Kantonsgericht, denn er schwört ab, was ihm als Generalbeschuldigung unterstellt wird, den Islam nur negativ darzustellen, wie der Stranggläubige kolportierte. Nein, das darf er nicht gesagt haben. Er ist wirklich unschuldig an solchen Ansichten, das wären ja «Islamophobie». Damit hat er nichts zu tun. Er bewegt sich auf hohem Seil, wenn er zwischen Kritik und Phobie unterscheidet und doch die Islamkritik gelten lässt, die in den islamophilen Kreisen schon Phobie ist.
Der entlassene Religionslehrer beklagt eine perfide Gleichsetzung. «Islamkritische Betrachtungen werden umgehend als islamophob eingestuft»
Das stimmt schon, aber was heisst das, islamophob? Ist jemand, der die totalitäre Herrschaftsideologie des Islam als brandgefährlich ablehnt, islamophob? Bannwart weiss natürlich, was das hiesse.
Dass im Koran brutale Passagen vorkommen, könne er nicht einfach ausblenden. Die Schüler sollten sich damit konstruktiv auseinandersetzen.
Wie setzt man sich "konstruktiv" mit Mordaufrufen gegen die Kuffar, gegen Juden und Christen, gegen Anders- und Ungläubige auseinander, wenn man sie nicht radikal ablehnt und als den Brandsatz des Islam erkennt? Das Gericht billigt dem Religionslehrer zu, was es nicht unbedingt einem konsequenten Islamkritiker zubilligen würde.
Auch in diesem Punkt erhielt Bannwart vom Gericht Rückendeckung. «Es muss sowohl möglich wie zulässig sein, anspruchsvollere Diskussionen über Religionen führen zu können und dabei noch Kritik einfliessen zu lassen.»
Ein Gericht muss also bestätigen, was in einem säkularen Staat selbstverständlich wäre. Und erst recht in der Wissenschaft gelten sollte. Wenn ein Nicht-Theologe, sagen wir ein harmloser Witzemacher, einen Witz über Minarette macht, wird er saftig gebüsst in der Schweiz (Zürich 2008). Hier gibt es wahrscheinlich den Theologenbonus, denn Theologen sind in aller Regel nicht islamfeindlich, eher peinlich islamfreundlich. Bannwart ist das nicht, er bleibt bei seiner Kritik, während der Rektor Islamophilie vorschreibt wie folgt.
Rektor Jürgen Rotner hat hingegen ganz andere Vorstellungen, wie eine gute Religionsstunde vonstatten gehen soll. In einer E-mail erläutert er Bannwart: «Wir müssen jede Religion und Weltanschauung im Lichte ihrer vorbildhaftesten, ehrlichsten und menschlichsten Vertreterinnen und Vertreter darstellen, um zu zeigen, was die Religion oder Anschauung sein kann."
Also den Islam im Lichte des vorbildhaften Profeten, der die Juden von Medina massakrieren, seine Kritiker abschlachten und Ungläubige mit Krieg überziehen liess; im Lichte seiner Apologeten? Wer ihn «ehrlich» darstellt, wie die Ex-Moslems, muss mit Mord und Verfolgung rechnen. Aver der Duckmäuser will gar nicht wissen, was der Islam ist, sondern es geht nur um die politisch korrekte Indoktrination. Wunschdenken statt Wissenschaft, Märchen statt der Wahrheit. Und nun die übliche Dämonisierung der Kritik:
Seinen Mitarbeiter bezichtigt er, Ressentiments zu schüren, indem er etwa Textzitate mit einseitig negativer Aussage verwende.
Wer hat diese Blockwartkreatur zum Schulleiter gemacht? Alle, die nicht einstimmen in den Jubelperserchor und vor dem Islam nicht zu Boden gehen , «schüren» Ressentiments. Der hemmungslose Hetzer gegen den moderaten Kritiker vernichtet dessen Existenz.
Rotner stört sich auch an Erzählungen von Frauen, die im Umfeld des Islam schlecht behandelt wurden.
Diese Version der islamischen Frauenversklavung grenzt in ihrer Ignoranz an die von Hans Küng in seinem Vorwort zu «Muslime in der Schweiz», wo er die islamische totale Frauenentrechtung durch das Männergewaltrecht auf «vereinzelten» Fälle von unglücklichen Ehen reduziert. "Ehren"morde sind «schlechte Behandlung»? Jeder SS-Mann stört sich an den Erzählungen von Juden, die im Umfeld des NS-Staats «schlecht behandelt» wurden,oder wie? Der Täterschutz aus dem katholischen Umfeld ist dem aus dem linken ebenbürtig. Sexualfaschismus kennt keine Grenzen. Das ist der Typus Täterschützer, der auch die Berichte aus den deutschen Asylzentren über die dort vergewaltigten Frauen unterbinden will und den Opfern moslemischer Horden-Vergewaltigerbestien nachsagt, die schürten Ressentiments. Der Typus des willigen Helfers, der die Opfer zum Schweigen bringt.
Bei einem Unterrichtsbesuch konstatiert er «einen abschätzigen Unteron», ohne jedoch genauer auszuführen, was er damit meint.
Was muss das für ein Klima sein, wenn ein Rotner im Klassenzimmer sitzt und den Ton begutachtet.  Was gucks du Alter? Da wird den Schweizer Lehrern und Schülern ein deutscher Religionspolizist in die Klassen gesetzt, der sie entlassen kann, wenn ihre Ansichten ihm nicht passen.
Religionslehrer gepiesackt
Bei einer Aussprache zeigt sich Bannwart gewillt, Anpassungen in der Literaturauswahl vorzunehmen und seine Arbeitsblütter nach dem Wunsch des Rektors zu überarbeiten.
Der Religionsterror  wirkt, der Beschuldigte gibt dem Kleininquisitor in einigen Punkten nach. Aber es ist nicht Unterwürfigkeit, Kompromisse sind Schweizer Art, die der Deutsche nicht zu schätzen weiss. Er nimmt das Entgegenkommen als Schwäche und tritt nach.
Doch damit ist die Angelegenheit nicht etwa bereinigt.
Das nehmen wir auch nicht an. Herr Rottenmeier gibt sich nicht mit Kompromissen zufrieden, er will seine ganze Macht spüren lassen, schliesslich ist er hier Herr im Haus, ein echter Herrenmensch. Da hilft nur die Massenmigrationsinitiative, die solche Leute gar nicht erst reinlässt.
Jedes Detail nimmt er zum Anlass, um sein Missfallen zu bekunden.
Ein Sadist? Ein Psychopath? Ein schikanöses Ekel? Einer, an dem ein Lageraufseher verloren gegangen ist? Diese Sorte stirbt nicht aus.
Nach einemKontrollrundgang durchs Schulzimmer rügt er Bannwart schriftlich per Einschreiben, zwei Bücher, darunter «Die Akte Osama bin Laden» nicht aus dem Regal entfernt zu haben. «Gerne höre ich mir an, weshalb du sie hast stehen lassen.»
Gerne hören wir uns an, weshalb der Schulmeister aus Deutschland sich wie ein Klein-Inquisitor aufspielt gegenüber dem beliebten Schweizer Lehrer - vielleicht rächt er sich, weil er mit Sicherheit nicht beliebt ist? Ein solcher Charakter kann keine Freunde haben.
Nun platzt dem langjährigen Mitarbeiter der Kragen. Er erwidert: «Deine Art, einen erfahreren Lehrer wie einen unflätigen Schulbuben zu behandeln, bereitet mir - und zunehmend auch anderen - Stirnrunzeln. In meiner Umgebung spricht man zunehmend von Mobbing.»
Mit "Stirnzrunzeln" drückt der Schweizer sich noch höflich aus gegenüber Rotners Anmassungen. Aber der kapiert das nicht. Die Arroganz deutscher Fachkräfte in der Schweiz ist schweizweit berüchtigt, dies hier ist nur ein Musterexemplar. Man lese dazu «Grüezi Gummihälse». Rotner ist so ein Gummihals, der sich vor dem Religions-Terror verbeugt und nach unten tritt.
Bei der Durchsicht der umfangreichen Akten entsteht der Eindruck eines Vorgesetzten, der einen missliebigen Angestellten loswerden möchte. So führt Rotner auch noch eine Denkschrift ins Feld, die Bannwart 2010 verfasst hat (notabene im Auftrag des Rektors). Darin habe er nicht nur seine kritische, ablehnende Haltung gegenüber dem Islam zum Ausdruck gebracht, sondern auch noch mit «linker Politik» in Zusammenhang gebracht. Für SVP-Mitglied Bannwart ein Schlüssselmoment.
Da kommt die Katze endlich aus dem Lügensack. Wenn die links- islamofaschistische Kollaboration getroffen ist, jaulen die Gesinnungsjäger auf. Der deutsche Mobber weiss, wie die Schweizer zu wählen haben, wieder so ein Schulmeister aus Deutschland.
An dieser Stelle hat Rotner verraten, um was es ihm wirklich geht.
Den roten Islamfreunden geht es um die Zusammenrottung der Islamhorden mit dem linkstotalitären Mob. Bannwart drückt das natürlich viel gediegener aus:
«Er stört sich an meiner liberal-konservativen Ausrichtung», ist er überzeugt.
Womit er zweifellos Recht hat. Es gibt massenhaft deutsche Figuren im öffentlichen Raum, die sich wie der Deutsche Jauch vom hohen Ross ihres deutschen Dünkels herab über die Schweizer Volkspartei erhaben dünken und diese demokratische Partei reflexhaft einfältig als rechtspopulistisch verunglimpfen; wobei sie geflissentlich übersehen, dass die SVP, ehem. BGB, auch die braunen Jahre in Dtld. ohne Annäherung an dieses glorreiche Reich überstanden hat und nicht aus dieser Zone kommt, aus denen auch die heutige islamophile rote SA entsprungen ist.
Er sei eben kein Anhänger der neuen Doktrin, die glaube, mit gemeinsamen Gesangskonzerten und Cevapcici-Essen liesse sich das Verständnis zwischen den Kulturen fördern.
«Wehe, wer diese Überzeugung, die zu einer Ideologie geworden ist, infrage stelle», warnt Bannwart. Wegen seines Widerstands sei er auf die Abschusslinie geraten. «Die Intoleranz der Toleranten ist brutal.» Er weiche aber nicht von seiner Haltung ab. «Ein religionswissenschaftlich aufgebauter Stundenplan, der die Schüler mit Wissen ausstattet und eigenständiges Denken fördert, trägt viel mehr zur Integration bei als gemeinsame Tänze und Wanderausflüge.»
Nun, nachdem das Luzerner Kantosngericht sein Verdikt gesprochen hat, fordert Bannwart nebst finanzieller Entschädigung eine öffentliche Entschuldigung und die Rehabilitation seiner Person. Möglicherweise kommt es zu einem weiteren Prozess: Ob die Kirchgemeinde das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, steht noch nicht fest. Die Rückkehr an die alte Wirkungsstätte schliesst Bannwart kategorisch aus. Dafür sie das Verhältnis zu zerrüttet.
Gerne hätte der Verbannte seine 274 Schülern in einem Brief Adieu gesagt. Das Rektorat verbot den Versand. In dem Schreiben zitiert Bannwart den griechischen Philosophen Platon: «Es ist besser, Unrecht zu leiden, als Unrecht zu tun.»
Auch in einem Gefängnis bestimmt der Gefängnisdirekteor, welche Post nach aussen gehen darf. Der Typ Rotner ist filmreif.

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