Friday, January 27, 2017

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban"

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (26. Januar 2017) den 21-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Khan A. festnehmen lassen. Er ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" beteiligt und zudem Beihilfe zum Mord geleistet zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1, §§ 211, 27 Abs. 2 StGB, §§ 1, 105 JGG). In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die radikal-religiöse Vereinigung "Taliban" verfolgt das Ziel, alle ausländischen Kräfte vom Gebiet Afghanistans zu vertreiben und auf dem Staatsagebiet einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten. Dieses Ziel versuchen die "Taliban", durch Selbstmordattentate, Minen- und Bombenanschläge, Entführungen und Erschießungen zu erreichen. Dabei nehmen sie auch zivile Opfer in Kauf. Nach den bisherigen Ermittlungen schloss sich der Beschuldigte im Jahr 2014 in Afghanistan den "Taliban" an. Er erhielt ein Sturmgewehr AK 47 Kalaschnikow samt Munition und fungierte als Leibwächter eines Kreisverwalters der "Taliban". Zudem beschützte er den Vollstrecker von Todesurteilen der "Taliban", die durch den Kreisverwalter ausgesprochen wurden. Diesen begleitete er in zahlreichen Fällen bei der Abholung und Tötung von Personen vorrangig Regierungs- und Militärangehörige und deren Mitarbeiter. In einem Fall wurde unter Beteiligung des Beschuldigten im Jahr 2015 ein Soldat nachts aufgesucht, zum Stützpunkt der "Taliban" in eine Kreisstadt verbracht und hingerichtet. Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3546023

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