Friday, April 21, 2017

Türken dürfen das: Sex mit Gewalt ist keine Vergewaltigung

Eine junge Frau lehnt es ab, mit einem Brandenburger Sex zu haben. Er wirft sie trotzdem aufs Bett, schiebt ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben. Sie schreit, er soll aufhören, kratzt ihn. Der Akt ist gewalttätig, die Frau vier Stunden lang sein Opfer. Das zweifelt auch das Gericht nicht an – spricht aber den 23-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung frei. Dass der Sex des 23 Jahre alten Türken aus Brandenburg/Havel gewalttätig und die Frau vier Stunden lang sein Opfer war, daran zweifeln Staatsanwalt und das Schöffengericht Brandenburg/Havel nicht. Dennoch wurde der 23-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Juristen erkannten bei ihm keinen Vorsatz. „Ich glaube Frau G. jedes Wort“, sagte die Richterin nach ihrem Urteilsspruch. Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnte. Das Schöffengericht glaubte einerseits dem Opfer, andererseits aber auch dem Angeklagten, demzufolge der wilde Sex einvernehmlich war.Staatsanwalt und Gericht haben keinen Zweifel daran, dass die sexuellen Handlungen jener Nacht nicht im Sinne des Opfers waren und dass er sie mit Gewalt genommen hat. Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. Der Staatsanwalt räumte ein, dass der Freispruch ein „schwerer Schlag“ für die Geschädigte sein müsse.
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