Wednesday, November 15, 2017

Ab jetzt gilt: Raus aus den Wohnungen, mehr arbeiten – die „Neuen“ kommen

Für die Bürger, „die hier schon länger leben“ wird es immer enger. Das Bundesverfassungsgericht fällte jetzt ein Urteil, dass für die meisten HartzIV- Bezieher mit einem Leben auf der Straße enden könnte.Trotz Wohnungsnot, hoher und weiter steigender Mieten entschied das höchste deutsche Gericht, dass das Jobcenter in Zukunft nur noch „angemessene Unterkunftskosten“ bezahlen müsse. Der Staat habe zwar ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen, doch das heiße nicht dass „„jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären“. (AZ: 1 BvR 617/14) Für die Klägerin aus Freiburg, die bisher allein in ihrer 77 Quadratmeterwohnung lebt, könnte das den Auszug aus ihrer Wohnung bedeuten, in der sie seit 1985 lebt. Ihre schon für dortige Verhältnisse geringe Miete von 524 Euro kalt muss das Jobcenter ab jetzt nicht mehr bezahlen. Sie muss jetzt sehen, wie sie mit den gezahlten 364 Euro ein Dach über dem Kopf behalten kann, ein schwieriges Unterfangen in der Universitätsstadt. Was eine „angemessene“ Miete ist, haben Gerichte in der Vergangenheit ungeachtet der Mietsituation in den meisten Städten Deutschlands festgelegt. Danach gilt: Für einen Single darf eine Wohnung in der Regel nicht größer sein als 45 bis 50 Quadratmeter, zwei Personen müssen mit 60 Quadratmetern auskommen. In der Uni-Stadt Tübingen übernimmt der Staat für den Single-Haushalt auf 45 Quadratmetern 415 Euro Miete, in Leipzig sind es 207 Euro und in der Hauptstadt 364,50 Euro. Dort ist eine eine 30 Quadratmeter große Wohnung nicht unter 420 Euro zu haben. Das Ergebnis dieses bahnbrechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts kann für viele nur eines bedeuten, sie müssen sich die Miete ab jetzt „vom Munde absparen“. Völlig ungebremst steigt deswegen wohl auch die Zahl der obdachlosen Menschen in diesem Land, in dem alle laut Angela Merkel „gut und gerne leben“ in astronomische Höhen. 860.000 Bürger verbringen ihr Leben nach neuesten Schätzungen ohne eigenes Dach über dem Kopf. Waren es 2014 noch 335.000, stieg die Zahl der Wohnungslosen im Jahr 2016 auf 422.000 – ein Anstieg um 150 Prozent. Rechnet man noch einmal 436.000 anerkannte „Flüchtlinge“, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, hinzu, kommt man auf die Schwindel erregende Zahl, die sich nun in flotten Schritten der Millionengrenze nähert. Ohne ein Umsteuern der Politik könnten im kommenden Jahr 1,2 Millionen Menschen ohne Obdach sein, warnt der Geschäftsführer der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ Thomas Specht. Auch für die arbeitende Bevölkerung, die Milliarden-Kosten für Angela Merkels Einwanderungspolitik stemmen muss, sieht die Zukunft wenig rosig aus. Schon im Sommer legte die neu gewählte NRW-Landesregierung von CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag fest: Ab jetzt wird wieder in die Hände gespuckt. Gemeinsam wollen sie die Grenzen für die Höchstarbeitszeit am Tag aufheben und die arbeitsrechtlich vorgeschriebene Mindestruhepause kippen. „Dieses deutsche Arbeitszeitgesetz passt nicht mehr in die Zeit“, meinte Johannes Vogel Generalsekretär der NRW-FDP und Bundestagsabgeordneter, der sich auf seiner Webseite im erfolgreichen und lässigen Business-Look präsentiert. Das gilt nach Meinung der CDU/FDP NRW-Landesregierung auch für die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Mit einer Bundesinitiative wollen sie diese Regelung kippen. Für die zukünftige Bundesregierung läuft alles nach Plan. Nachdem nun also geregelt ist, dass Bundesbürger, die auf Hartz IV angewiesen sind, aus ihren „unangemessen“ großen Wohnungen ausziehen und oder hungern müssen und der arbeitende Teil der Bevölkerung, sich auf kurze Schlafpausen und längere Arbeitszeiten freuen kann, steht dem Familiennachzug weiterer „Hunderttausend plus“ vom Steuerzahler finanzieren und mit großzügigen Wohnraumangebot ausgestatteten Neubürger nichts mehr im Wege, In Scheingefechten wird nur noch um die zu erwartenden Zahlen, die weit auseinandergehen, „gestritten“. Für Claudia Roth ist eine Begrenzung des Familiennachzugs weiterhin völlig ausgeschlossen: „Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht, und das gilt natürlich nicht nur für die deutsche Familie“, stellte sie im ARD-„Morgenmagazin“ klar.
http://www.journalistenwatch.com/2017/11/15/ab-jetzt-gilt-raus-aus-den-wohnungen-mehr-arbeiten-die-neuen-kommen/

2 comments:

Unknown said...

Wenn man alle Schatzsuchenden heraus werfen würde, hätte man auch wieder genug Geld für ein menschenwürdiges Leben für Deutsche.

Manu said...

Ja dann los ... Anfangen Leute